Praxis Krell
Home
Diagnose
Therapien
Anwendungsgebiete
Erkrankungen
Nikotinentwöhnung
Männergesundheit
Prävention
FAQ I Häufige Fragen
Seminare | Vorträge
über mich
Kosten
Kontakt | Anfahrt

 Website in English

Der Beruf des Heilpraktikers hat seine Wurzeln in der Natur- und Erfahrungsheilkunde, die es wohl schon so lange wie den Menschen selbst gibt. So wurden auch von jeher Krankheiten aller Art mit den von Natur aus verfügbaren Mitteln behandelt — der Volksmund sagt: “Für alles ist ein Kraut gewachsen”.

Genauso behandle ich auch heute eine große Anzahl verschiedener Erkrankungen und Leiden mit naturheilkundlichen Mitteln und Methoden der ganzheitlichen Medizin, häufig auch begleitend zur schulmedizinischen Therapie. Dabei greife ich einerseits auf einen teilweise Jahrtausende alten Erfahrungs- und Wissensschatz zurück, andererseits nutze ich aber auch moderne technische Hilfsmittel und Verfahren.

Bevor Sie sich unter den Menüpunkten die jeweiligen Anwendungsbeispiele anschauen, können Sie sich hier, wenn Sie mögen, vorab zum rechtlichen Hintergrund informieren, da dieser die Anwendungsgebiete ein Stück weit mit bestimmt:

Laut Gesetz ist der Heilpraktiker neben dem Arzt in Deutschland heute der Einzige, der die Heilkunde berufsmäßig ausüben darf. Voraussetzung dafür ist, eine staatliche Erlaubnis zu besitzen, die erst nach erfolgreich durchlaufener Überprüfung durch den Amtsarzt vom Gesundheitsamt erteilt wird.

Mit erteilter Erlaubnis darf der Heilpraktiker berufs- oder gewerbsmäßig die Tätigkeit zur Feststellung (Diagnose), Heilung (Behebung der Krankheit) oder Linderung (Besserung des Zustands) von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen ausüben.

Es gibt jedoch einige Erkrankungen, die vom Heilpraktiker nicht behandelt werden dürfen. Dazu gehören z.B. bestimmte Infektionskrankheiten, die nur von Ärzten behandelt werden dürfen und mit verschreibungspflichtigen Medikamenten versorgt werden müssen. Außerdem unterliegt der Heilpraktiker u.a. auch der Sorgfaltspflicht (wie jeder Arzt auch) und muss demnach einen Patienten an einen anderen Behandler (z.B. an einen Facharzt) überweisen, wenn er an die Grenzen seiner Erkenntnis- und Behandlungsmöglichkeiten stößt. Bestimmte medizinische Gebiete wie z.B. die Zahnheilkunde oder die Geburtshilfe sind für Heilpraktiker ebenfalls tabu.

An dieser Stelle auch noch ein paar Worte zum Thema “Behandlungserfolg”: Mitunter kommen Menschen mit Aussagen wie “Sie sind meine letzte Hoffnung” oder “ich habe schon so vieles probiert und bisher war alles erfolglos” in meine Praxis. Die mit der Behandlung verknüpften Erwartungen sind zum Teil sehr hoch — was nachvollziehbar und völlig in Ordnung ist, jeder ist stets mit allen Wünschen und Bedürfnissen willkommen. Ich kann jedoch in keinem Fall versprechen, dass eine Behandlung garantiert zur Heilung oder Linderung führt, auch wenn dies immer oberstes Ziel ist.

 

Praxis Krell Berlin-Mitte
Rainer Krell — Heilpraktiker
Schlegelstr. 11
10115 Berlin-Mitte
Tel: 030 280 312 65
mail@praxis-krell.de

 

Datenschutz © Praxis Krell